Samstag, Juli 26, 2008
OLG Urteil FFM vom 1.7.08 zur Störerhaftung
"Der Inhaber eines Internetanschlusses kann nicht uneingeschränkt für die unberechtigte Nutzung seiner WLAN-Verbindung durch Dritte haftbar gemacht werden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 01.07.2008 entschieden. Nur, wenn der Anschlussinhaber Prüfungspflichten verletzt habe, könne er als Störer haftbar gemacht werden. Entsprechende Prüfpflichten setzten aber konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Anschlussnutzung durch Dritte voraus." (Az.: 11 U 52/07, nicht rechtskräftig).
Besonders spannend: "Die jeden in eigener Verantwortung Handelnden treffende Pflicht, sich recht- und gesetzmäßig zu verhalten, dürfe nicht mit Hilfe der Störerhaftung über Gebühr auf Dritte ausgedehnt werden."
Link: http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=262775&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10
Link: in Heise.de
http://cgi.zdnet.de/security/?p=61
Geschrieben von Peter on Business | Comments (1)
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Kommentare
"eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung" trifft das denn auch auf Fonspots zu? Dort ist die Nutzung ja nicht unberechtigt sondern Sinn der Sache?
AW: Wir dürfen hier leider keine Rechtsberatung durchführen. Wir freuen uns aber über das Urteil!


