Sonntag, August 17, 2008
FON:sunday - Der BGH klärt auf: Was ist "ficken"?
natürlich befassen sich Landgerichte und andere rechtsgelehrte Stellen nicht ausschliesslich mit der Verfolgung von p2p - leechern, WLAN - Klauern und Musikdieben. Es gibt oft auch noch wesentlich Wichtigeres. Beispielsweise dies: laut aktueller BGH - Begriffsdeutung wird "ficken" dort wie folgt definiert:
"Andere vom Landgericht angewendete Erfahrungssätze beruhen auf unzutreffenden Grundlagen. Das gilt etwa für die Auslegung einer Äußerung des M. gegenüber einem Zellengenossen, wonach die Polizeibeamten ihn bei einer Vernehmung durch Vorhalte von Ermittlungsergebnissen “gefickt” hätten.
Hierzu führt das Landgericht aus: “‘Gefickt’, d. h. überführt fühlt sich nur ein Täter, nicht aber ein Unschuldiger” (UA S. 52). Auch dieser Satz trifft selbst in der vom Landgericht angenommenen Deutung in dieser Allgemeinheit kaum zu; unzutreffend ist aber schon die zugrunde liegende Auslegung, denn der zitierte Begriff dürfte im vorliegenden Zusammenhang in den betroffenen sozialen Kreisen in der Regel im Sinne von “Hereinlegen”, “Betrügen”, “Aufs-Glatteis-Führen”, nicht aber im Sinne von “Überführen” gebraucht werden."
Aha. Danke! Geil :))
Fundstelle: http://www.lawblog.de/
Geschrieben von Peter on Events | Comments (0)
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