Donnerstag, Februar 28, 2008
Bundesverfassungsgericht zu on-line Durchsuchungen
hört, hört! Das höchste deutsche Gericht, das Verfassungsgericht also, über "das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme". Hier der Artikel in SPON: www.spiegel.de/politik/deutschland. Als Nächstes steht dann wohl die Sache mit der "Vorratsdatenspeicherung" an. Auch nicht ganz so unwichtig für FON. Das jetzige Urteil läßt zumindest hoffen.... wir werden es erleben! Schade nur, dass immer das Verfassungsgericht die Dinge letztinstanzlich gerade rücken muss - oder? Wie wäre es mit einer Vernunftprüfung der Dinge bereits im Vorfeld, durch die verantwortlichen Akteure.....? Oder sind wir vielleicht alle (oder viele) schon so durchgeknallt?
Geschrieben von Peter on General | Comments (0)
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