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Dienstag, Februar 26, 2008

Gericht verpflichtet jeden zur WLAN-Verschlüsselung

FON Hallo FONeras und FONeros,

Gericht verpflichtet jeden zur WLAN-Verschlüsselung

Zumutbare Sicherungsmassnahmen müssen ergriffen werden. Dies bedeutet letztlich bedauerlicher Weise mittelfristig das entschiedene "Aus" für alle offenen WLAN Hotspots - Netze und Netzaktivitäten. FON hat u.a. eine entsprechende Zugangssicherung "a priori" eingebaut und das dadurch, daß nur registrierte User einen Zugang bekommen können und diese Zugangsaktivitäten bei FON mitgeloggt werden. Damit kann man sich dann nicht mehr ohne weiteres "... hinter Dritten verstecken".

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Recherchehinweis: Az. I-20 W 157/07- OLG Düsseldorf

Geschrieben von Peter on General | Comments (1)

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Kommentare


Interessant. Und wie bekommt man die Nutzungsdaten von FON, wenn man tatsächlich mal vor Gericht den Nachweis erbringen muss, dass man nicht selber, sondern ein anderer Fonero illegal urheberrechtlich geschützte Musik aus einer Tauschbörse oder angebliche Kinderpornographie geladen hat?

Wo wendet man sich hin? Gibt es eine spezielle Adresse dafür? FON hat darüber hinaus keine ladungsfähige Adresse in Deutschland, was vor Gericht auch schlecht ankommt.

Das ist alles auf sehr dünnem Eis gebaut, letztendlich wird die Idee von FON in Deutschland durch die deutsche Rechtsprechung ad absurdum geführt.

AW:
diese aussagen sind schlicht einfach nur falsch. es sind durch nichts bewiesene annahmen und unbewiesene vermutungen, wie sie immer mal wieder gerne (von interessierter seite?) gestreut werden. so leider auch heute mal wieder hier.
zu den gestellten fragen gibt es mittlerweile genügend antworten von FON, so dass sich das ewige wiedergekäue hier nicht lohnt (zB letztes interview von forster, im vollen wortlaut hier im blog).

dass diese fragen hier nur panikmache sind, ergibt sich schon aus der fragestellung /und dem nick/: du wirst mit sicherheit keine logs bekommen, primär sicher auch nicht ein richter, sondern der ermittelnde staatsanwalt, weit im vorfeld einer möglichen gerichtlichen auseinandersetzung. der bekommt dann unverzüglich von fon die gewünschten auskünfte. kontaktadressen haben wir wahrlich genug und auch eine "ladungsfähige anschrift". lass diesen käse also bitte. fon ist ordnungsgemäß bei den zuständigen behörden registriert. zur not is martin immer online martin@fon.com... boah, jetzt hab ich aber zurück geschossen.

PS:unsere antennen sind 24 stunden auf empfang.

1 | Sent by: hertzklopfen – Mittwoch, Februar 27, 2008 (08:13)

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