Freitag, Juli 13, 2007
interessantes Urteil zum Namensrecht
hier wird über ein äusserst interessantes Urteil des OLG Hamburg zum Namensrecht, möglicher Weise mit weit reichenden Folgen in Deutschland berichtet: www.spiegel.de/netzwelt/. Hat vielleicht auch einmal Konsequenzen für FON... wer weiss? Man sollte es genau studieren und bei Notwendigkeit dann auch gezielt umsetzen. Will heissen: Unternehmensnamen in Domainnamen sind in Deutschland wohl, grundsätzlich, unzulässig (grob gesprochen). Die Sache scheint jedoch noch nicht rechtskräftig zu sein. Besser man lässt jedoch erst einmal die Finger von.
Unser blogfon.com/de ist also: "„dass der normal informierte, durchschnittlich verständige und situationsadäquat aufmerksame Referenzverbraucher annehmen wird, dass sich hinter dem so bezeichneten Internetauftritt das bezeichnete Unternehmen verbirgt, um den Leuten im Rahmen eines "Corporate Blogs" ein offizielles Tagebuch des Unternehmens anzudienen". Wow!
Geschrieben von Peter on General
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