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Sonntag, September 10, 2006

URTEIL: anonyme Hotspots

Hallo FONeras und FONeros,

ein interessantes Urteil des LG Hamburg (Aktenzeichen 308 O 407 / 06) über den notwendigen Schutz von WLAN - Hotspots ist hier zu finden.

Das Urteil wurde von Golem und von Heise bereits verlinkt.

darin u.a. :
- "Ungeschütztes WLAN kann teuer werden - LG Hamburg stuft Betreiber eines offenen WLAN als Störer ein."
- "Wer ein Funknetzwerk betreibt, muss Vorsorge vor ungesetzlichem Missbrauch treffen. Dies ist der Tenor eines Urteils des Landgerichts Hamburg von Ende Juli, das jetzt veröffentlicht wurde."

FON.com bietet diese geforderte Schutzmöglichkeit in idealer Weise, da der Zugang zum Internet über den FON:Router nicht ungeschützt, sondern mit Userkennung und Passwort geschützt ist.

Von einer Verschlüsselungspflicht ist im Urteil nicht die Rede; es hebt ab auf den Schutz des Internetzugangs um die missbräuchliche Nutzung durch Dritte a priori zu vermeiden.
Auszug aus dem im Netz zugänglichen Urteilstext:
"So hätten sie etwa einen Password-Schutz einrichten können. Eine derartig ihnen mögliche Maßnahme haben die Antragsgegner jedoch nicht ergriffen, sondern die WLan-Verbindung „ungeschützt“ genutzt."

Link:
Netzeitung

Geschrieben von Peter on General | Comments (10)

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http://web.fon.com/backend_blogs/mt-tb.cgi/695


Kommentare


Inwiefern bietet FON.com diese geforderte Schutzmöglichkeit in idealoer Weise?
Es geht nich darum, den Zugang zu verschlüsseln, sondern darum, dafür zu sorgen, dass nicht dritte ungehindert dort machen können was sie wollen.
Betreibeich einen FON-Router, kann jeder darauf Mist bauen, der einen FON-Account hat. Eine Frecheit, hier gerade das Gegenteil zu behaupten.
Da dieser Kommentar wohl wie alle meine vorangehenden kritischen auch wieder vom Peter(?) zensiert werden wird, sehe ich mich mal nach anderen Möglichkeiten um, denn die Leute mit geziehlter Desinformation zu versorgen, nur um die FON-Anmeldungen nicht abreisen zu lassen, das darf auch der Peter nicht. Und da hilft es auch garnichts, wenn Peter nur FON-Jubler zu Wort kommen lässt. Das hier ist kein Blog, das ist ein vertikales Werbebanner für FON. Aber egal, der Blog ist nicht weiter schlimm, wenn du unbedingt "privat-zensierte-Zeitung" spielen willst, dann mach, aber die Desinformation ist mehr als unfair, noch dazu, wenn sie gewerblich ist. Deshalb melde ich das auch dem Verbraucherschutz.

AW:
unzensiert veröffentlicht, da der Inhalt für sich selbst spricht....

PS1: 119 Kommentare bei 160 Beiträgen sprechen tendenziell eher gegen Deine Ansichten....

PS2: Lass mir bitte die Antwort des Verbraucherschutzes zukommen. Danke!

regards
Peter

1 | Sent by: Wolfgang – Samstag, September 9, 2006 (10:55)

Interessant für uns Foneros wäre, wenn fon-Deutschland eine Rechtschutzversicherung oder zumindest einen Fonds und eine Rechtshilfe für deutsche Foneros zur Verfügung stellen würde. So wäre das Risiko nicht bei einer einzelnen Person.
Weiterhin sollten die Schutzmechanismen von fon gerade in Anbetracht des genannten Urteils nocheinmal von rechtskundigen unter die Lupe genommen werden. Meiner Meinung nach ist beim derzeitigen Anmeldeverfahren die Identität der angemeldeten Personen keineswegs als sicher zu bezeichnen. Das könnte im Falle eines Verfahrens durchaus als nicht hinreichend betrachtet werden. Gibt es denn Bestrebungen die Identität genauer zu prüfen?

Jörg

AW:
Beachte bitte die bereits eingearbeiteten Zahlungssysteme (aktuell zB bereits paypal) und die damit verbundenen Identifikationsvorgänge, die ALIENs mittels den angebotenen Verfahren in jedem Fall zu durchlaufen haben! Die Registrierung als FONera oder FONero hat zudem wahrheitsgemäß zu erfolgen. Das steht so in den Nutzungsbedingungen. Sicherheit ist jedoch auch stets ein relativer Begriff... Leitungsgebundene Zugänge sind sicherer als Funkzugänge. Auch solche sind jedoch keineswegs "sicher"....
Bitte auch zu bedenken: FON ist ein, im übrigen großartig wachsendes, Unternehmen, das Dir zudem die Möglichkeit eines weltweiten, kostenlosen Internetzugangs eröffnet. FON ist jedoch keine Rechtsberatung! Hierfür gibt es vielfältige, andere Möglichkeiten auf dem freien Markt. Ggf. wäre das ja vielleicht sogar ein neues, unerforschtes Marktsegment für etablierte Versicherer (WLAN-Rechtsschutz ;-) )

regards
Peter

2 | Sent by: Joerg – Samstag, September 9, 2006 (12:17)

Nein, Fon entspricht dem nicht in idealer Weise.

Der Schutz wäre gewährleistet, wenn Fon wirkungsvoll zwischen Router-Besitzer und "Alien" trennen würde. Das versprochene getrennte WLAN-Netz der Fonera ist dazu erst ein Anfang.

Ideal wäre eine Trennung auf tieferer Ebene. Sprich: der Alien wird über einen VPN-Tunnel direkt von den Fon-Servern bedient. Wenn jemand dann unbedingt Dateien tauschen will, taucht eine Fon-IP in den Logs der Strafverfolger auf, nicht die des Gastgebers.

AW:
Es ging in meinem Beitrag auch nicht um den technisch höchstmöglich erreichbaren Schutz, sondern um die Entsprechung der jetzt durch Richterrecht in D festgelegten Normen für WLAN Hotspots. Und dabei bleibe ich auch.

regards
Peter

3 | Sent by: Torsten – Samstag, September 9, 2006 (13:28)

Mit Verlaub, welche "durch Richterrecht in D festgelegten Normen"?

Die zitierte Einzelfallentscheidung des Landgerichts(!) Hamburg ist von einer normierenden Wirkung etwa soweit entfernt, wie FON derzeit von einem Modell, dass Routerbetreiber vor Beschlagnahmen oder Ermittlungsverfahren _nach einem Missbrauch durch Dritte_ schützt (Ob Alien oder Hack ist dabei sekundär).


AW:
Deine Meinung - meine Meinung. Irgendwo muss man ja mal beginnen....
[...] Fehlt es hingegen in einem konkreten Streitfall an einer gesetzlichen Rechtsgrundlage für die vom Richter zu treffende Entscheidung, darf der Richter nicht aus diesem Grunde die Entscheidung verweigern sondern hat die Gesetzeslücke rechtsetzend zu schließen [....] mehr drüber unter : Richterrecht

regards
Peter

4 | Sent by: jo – Samstag, September 9, 2006 (15:08)

Eigentlich könnte FON das Problem der foneros doch einfach dadurch lösen, dass der Traffic der fon-router durch einige fon-eigene exit points ins Internet geleitet wird. Dann wäre die Ip-Adresse eventuell rechtsbrechender foneros nicht automatisch die des jeweiligen fon-router-Besitzers und Nachforschungen landeten zunächst bei FON, die dann die Identität des tatsächlich verursachenden foneros rausgeben müssten (wenn überhaupt).
Genau so funktioniert es schliesslich auch bei kommerziellen Hotspots.
Keine Polizei wird automatisch die PC's des Kneipenwirts mitnehmen wenn über den Hotspot irgendwelcher Unsinn gelaufen ist.

Grüße
Stefan

5 | Sent by: Stefan – Samstag, September 9, 2006 (17:17)

Könnte.

Es wurde auch im englischsprachigen Forum schon vorgeschlagen das ganze per VPN zum Fonserver zu tunneln. Dann hätten die externen Foneros eine FonIP.

Naja bislang hat sich nichts getan.

6 | Sent by: floyd – Samstag, September 9, 2006 (18:48)

klar, paypal ist ne tolle sicherheitsmaßnahme, gar keine frage.

7 | Sent by: jim – Montag, September 11, 2006 (14:17)

@Torsten


Ich dachte auch gerade kurz bevor ich das hier las an eine VPN-Verbindung zu FON.
Aber da würde man ja das Risiko übernehmen.
Ich meine, man könnte genau damit werben.
Technisch dürfte das für Leute die sich auskennen (sollten eigentlich bei FON irgendwo angestellt sein) kein Problem sein.
Steganos hat auch eine Software die die Nutzer über deren Server surfen lässt.
Auch wenn ich da keinen Schutz sehe, anscheinend hat sich die Polizei schon mal Zugang zu deren Servern verschafft. Sind ja in D.


@Stefan
"Keine Polizei wird automatisch die PC's des Kneipenwirts mitnehmen wenn über den Hotspot irgendwelcher Unsinn gelaufen ist."

Die werden nicht mal wissen wo das stattfand, wenn die IP über VPN lief.....

8 | Sent by: Tobias Claren – Montag, Oktober 16, 2006 (20:12)

Nunja, es könnte auch ganz anders rechtssicherheit bieten. Ich z.B. werde mir, wenn ich mich bei anderen Einwähle einen VPN-Tunnel nach Hause legen um über dort zu surfen, allein schon aus Datenschutz, wenn ich unterwegs bin und von überall auf meine Daten zu kommen.

Warum baut mal das nicht fest in die Router mit z.B. OpenVPN ein. Dann surft jeder weltweit über seinen eigenen Internetzugang. Damit wäre auch die Rechtslage in D geklärt und man könnte damit auch werben. Dann wären wahrscheinlich noch vielmehr User dazu Bereit! Außerdem spart sich Fon Geld, da sie keine exits einrichten müssen.

AW:
Vielen Dank für den Beitrag! Dani, erläutere mir bitte Deine Ideen, via e-mail, etwas detaillierter!

regards
Peter
fonblog.meinung@googlemail.com

9 | Sent by: Dani – Mittwoch, Januar 31, 2007 (15:17)

Ein VPN nach Hause (ich wüsste gar nicht wie) würde den DL aber meist auf 1Mbit runtersetzen.


Außerdem soll es noch Nutzer geben die FON als dauerhaften Zugang nutzen wollen.
Nicht per Flat, sondern z.B. weil sie an einem anderen Ort einen FON-Spot aktivieren können (z.B. den Eltern), und an ihrem Hauptaufenthaltsort (eigenem Appartment) dann dauerhaft kostenlos über ein FON-Spot von jemand anderem ins Internet gehen.
Den FON-Spot also aussschließlich an einem Ort einrichten, um am anderen ins Internet gehen zu können.
Ohne primären altruistischen Antrieb.

10 | Sent by: Tobias Claren – Montag, April 6, 2009 (21:22)

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